Waldbrandsituation

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Land Hessen hat die Alarmstufe A ausgerufen.

Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht vorsorgenden Schritt erforderlich. Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.

Aus diesem Grund ordnet die Untere Forstbehörde die Schließung von Grillplätzen und jede Form von Feuerstellen in gefährdeten Waldteilen und in Waldnähe nach § 8 Abs. 2 HWaldG an.

Mit freundlichen Grüßen
 
Forstamt Hofbieber
Untere Forstbehörde
 

Hinweise zum Verhalten im Wald insbesondere bei Waldbrandgefahr

  • Beachten Sie das Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für Grillfeuer
  • Ebenso ist es grundsätzlich nicht erlaubt, in den Wäldern zu rauchen.
  • Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Trockene Grasflächen unter Fahrzeugen können sich durch heiße Katalysatoren und Auspuffrohre entzünden.
  • Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern frei – sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und anderer Hilfsdienste. Beachten Sie unbedingt die Park- und Halteverbote.
  • Versuchen Sie ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, sofern für Sie keine Gefahr besteht.
  • Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über die Notrufnummer 112.

Wenn möglich, sollte bei der Abgabe des Notrufes die Nummer des nahegelegenen Rettungspunktes mit angegeben werden. Dadurch können die Einsatzkräfte wesentlich schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

 

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