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Gastaufnahmevertrag

Die Tourist-Information Gersfeld (Rhön) tritt auch bei Online-Buchungen über unsere Internetseite nur als Vermittler auf. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen diesen beiden ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Aus diesem ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer reserviert und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag mündlich od. schriftlich geschlossen wurde. Eine schriftliche Buchungsbestätigung ist empfehlenswert.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter (Beherbergungsvertrag) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

4. b) Nach der gültigen Rechtsprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
20 % des Übernachtungspreises bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Frühstück); 30 % bei Halbpension; 40 % bei Vollpension. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser werden 10 % pauschal abgezogen.

5. a) Der Vermieter (Beherbergungsbetrieb) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung  des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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